AGB

Geltungsbereich

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die die reconon GmbH über seine Lieferungen oder sonstigen Leistungen mit einem Vertragspartner – nachfolgend „Kunde“- abschließt, der Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; sie gelten gleichermaßen auch dann, wenn auf Seiten von reconon, oder auf der Seite des Kunden, oder auf beiden Seiten, mehrere Vertragspartner beteiligt sind. Entgegenstehenden bzw. von diesen Bedingungen abweichenden oder diese ergänzenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Unsere Bedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis derartiger Bedingungen des Kunden Lieferungen bzw. Leistungen vorbehaltlos ausführen; ein stillschweigendes Anerkenntnis derartiger Bedingungen des Kunden ist darin nicht zu sehen. Unsere Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen gleichartigen bzw. ähnlichen Geschäfte zwischen uns und dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Vertragsabschluss

Alle Angebote erfolgen freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag des Kunden schriftlich bestätigen.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung netto ab Werk. Sie beinhalten weder Lieferung, Versicherung noch Verpackung.
Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu erbringen, wenn nicht eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Bei Teillieferungen gilt dies für jede Teillieferung. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen.

Liefermengen

Handelt es sich bei dem Liefergegenstand um Verbrauchsmaterial, so sind wir berechtigt, die vereinbarten Liefermengen um 10% zu über- oder unterschreiten. Der Kunde kann die Lieferung wegen dieser Mengenabweichung nicht zurückweisen. Die Berechnung der Lieferung erfolgt nach der tatsächlich gelieferten Stückzahl.

Werkleistungen

Werkleistungen sind förmlich abzunehmen. Etwaige Mängel oder Restarbeiten sind in einem gemeinsamen Abnahmeprotokoll schriftlich mit angemessener Nachfrist zur Erledigung festzuhalten. Hat der Kunde einen vereinbarten Abnahmetermin nicht wahrgenommen bzw. unsere Werkleistung oder einen Teil davon in Benutzung genommen, so gilt diese mit Verstreichen des Abnahmetermins bzw. 14 Tage nach Beginn der Benutzung als abgenommen, falls zu diesem Zeitpunkt keine wesentlichen, die Gebrauchstauglichkeit hindernden Mängel vorhanden sind.

Gewährleistung

Vertragsgegenstand wird ausschließlich das bestellte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck, wie es sich aus der jeweils gültigen Produkt-/Projektbeschreibung ergibt. Hiervon abweichende oder darüber hinausgehende Eigenschaften, Merkmale und/oder Verwendungszwecke müssen schriftlich vereinbart werden.
Wir gewährleisten für den Zeitraum von zwölf Monaten ab Lieferung/Abnahme, dass die Ware mangelfrei ist. Offensichtliche Mängel sind bei Übernahme durch den Kunden innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu rügen. Zeigt sich ein Mangel später, muss er innerhalb von 14 Tagen nach seinem ersten Auftreten schriftlich gerügt werden. Wird die Rügefrist nicht eingehalten, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Wir leisten nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung). Unsere Rechte aus §§ 439 Abs. 3 bzw. 635 Abs.3 BGB, die Nachbesserung zu verweigern, bleiben unberührt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern. Für den Fall, dass der Käufer oder einer seiner Abnehmer die Ware an einen Verbraucher verkauft und der Verbraucher von seinen Gewährleistungsrechten Gebrauch macht, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rückgriffs-Ansprüche gegen uns zu.
Stellt sich bei einer Überprüfung eines angeblichen Mangels heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, sind wir berechtigt, die durchgeführte Überprüfung entsprechend unserer gültigen Servicepreisliste abzurechnen.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand vor bis zur vollständigen Befriedigung aller Ansprüche gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Die Be- oder Verarbeitung der gelieferten Waren durch den Käufer erfolgt für uns und begründet keinen Eigentumserwerb nach § 950 BGB. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsgang berechtigt.
Der Kunde tritt uns schon jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Dies gilt auch für etwaige Ansprüche, die dem Kunden aus der Rückabwicklung des entsprechenden Vertrages zustehen. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen im gewöhnlichen Geschäftsgang im eigenen Namen einzuziehen.
Dem Kunden ist es untersagt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Sollten Dritte die gelieferte Ware pfänden, beschlagnahmen oder in sonstiger Weise darauf zugreifen, ist der Kunde verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Haftung

Unsere allgemeine Haftung aus vertraglichen bzw. gesetzlichen Haftungsgründen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie übernommen oder eine für die Vertragserfüllung wesentliche und die Erreichung des Vertragszwecks sichernde Pflicht verletzt wurde. Im Falle der Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den unmittelbaren Schaden und der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt, soweit die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden nicht höher sind; dann ist die Haftung auf die entsprechenden nach Art und Höhe objektiv vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt.
Eine Haftung für Datenverlust besteht nur, soweit der Auftraggeber im Rahmen der geschäftlichen Sorgfalt regelmäßige werktägliche Datensicherungen vorgenommen und deren Erfolg kontrolliert hat; vor Beginn von Arbeiten an Datenverarbeitungssystemen hat der Auftraggeber eigenständig eine entsprechende aktuelle Datensicherung mit Erfolgskontrolle vorzunehmen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt ebenfalls unberührt.
Diese Haftungsbeschränkungen finden auf die Haftung unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen entsprechende Anwendung.

Fernwartung

Auf Wunsch des Kunden bieten wir Fernwartung (Remote Support) an. Nimmt der Kunde diese Möglichkeit in Anspruch, so hat er auf eigene Kosten für die Bereitstellung des Fernzugriffs zu sorgen und insbesondere die technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit unsere Mitarbeiter Zugriff auf die zu wartenden Systeme erhalten und erforderlichenfalls unsere Mitarbeiter in die Nutzung der Zugriffssoftware einzuweisen.
Eine Möglichkeit, unseren Mitarbeitern den Zugriff zu gewähren, besteht über das Programm TeamViewer der TeamViewer GmbH, das direkt von deren Server (www.teamviewer.com) kostenfrei bezogen werden kann. Unsere Mitarbeiter sind im Umgang mit diesem Programm geschult, eine Schulung durch den Kunden ist in diesem Fall also nicht notwendig. Für die Nutzung des TeamViewer gelten die Lizenzbedingungen der TeamViewer GmbH, ein Vertrag mit uns kommt insoweit mit dem Kunden nicht zustande.
Wählt der Kunde die Fernwartung, so haften wir für unser Verschulden und das Verschulden unserer Mitarbeiter in demselben Umfang wie bei einer Wartung vor Ort. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für das Funktionieren, die Schadcodefreiheit (Virenfreiheit) und die sonstige Fehlerfreiheit der vom Kunden eingesetzten oder gewählten Fernzugriffssoftware. Insbesondere übernehmen wir im Fall der Nutzung des Programms TeamViewer oder einer anderen Software eines Drittanbieters keine Haftung dafür, dass die von der TeamViewer GmbH oder dem anderen Drittanbieter bezogenen Programmdateien fehlerfrei und frei von Schadcode sind, beim Kunden korrekt installiert wurden, und vom Kunden korrekt ausgeführt und bedient werden. Unsere Pflicht, den Kunden im Fall eines von uns erkannten Problems mit einer Zugriffssoftware auf ein solches Problem hinzuweisen, bleibt unberührt.

Nebenabreden, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag, über seine Wirksamkeit oder in sonstigem Zusammenhang mit ihm ist ausschließlich Kirkel-Limbach.
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis bezieht sich auch auf die Abänderung der Schriftformabrede. Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
Soweit in diesen Regelungen Schriftform verlangt wird, ist auch Textform, insbesondere Email ausreichend, soweit nicht gesetzlich eine andere Form vorgeschrieben ist.
Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie haben nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind so umzudeuten, dass der mit ihnen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Ist eine Umdeutung unmöglich, sind die Parteien verpflichtet, eine Abrede zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.